Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.1989 - 3 U 106/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2800
OLG Hamburg, 21.09.1989 - 3 U 106/89 (https://dejure.org/1989,2800)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.1989 - 3 U 106/89 (https://dejure.org/1989,2800)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 1989 - 3 U 106/89 (https://dejure.org/1989,2800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 6 Nr. 2
    Länge der Sperrfrist bei Abbruch eines Räumungsverkaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 63/92

    Fortsetzungsverbot - Räumungsverkauf/Geschäftsaufgabe; Schadensersatzanspruch

    Seine Annahme, das Fortsetzungsverbot setze voraus, daß der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe während der angekündigten Frist von höchstens 24 Werktagen (vgl. § 8 Abs. 2 UWG) durchgeführt und nicht vorher aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung abgebrochen werde, findet weder im Wortlaut noch im Sinn und Zweck des Gesetzes eine Stütze (so auch OLG Hamburg GRUR 1990, 632 ff. [OLG Hamburg 21.09.1989 - 3 U 106/89]; OLG Nürnberg GRUR 1991, 392 [OLG Nürnberg 20.06.1990 - 3 W 3771/89]; a.A. v. Strobl-Albeg in RWW unter 3.6 Rdn. 307; Kamin/Wilke, Die Verkaufsveranstaltungen im Handel, 5. Aufl. Rdn. 144 S. 195 f.; OLG Hamm WRP 1983, 286 f. zum alten Recht).

    Das Fortsetzungsverbot soll einerseits verhindern, daß derjenige, der einen Räumungsverkauf angekündigt hat, sich hieran nicht hält, sondern sich durch die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes unter Täuschung des Publikums gegenüber seinen Mitbewerbern Vorteile verschafft (vgl. OLG Hamburg GRUR 1990, 632, 633 [OLG Hamburg 21.09.1989 - 3 U 106/89]; Baumbach/Hefermehl aaO. § 8 Rdn. 48).

    Damit würde die Vorschrift des § 8 Abs. 6 Nr. 2 UWG entgegen den Bemühungen des Gesetzgebers um eine Unterbindung der Mißstände gerade im Bereich des Orient-Teppichhandels in vielen Fällen leerlaufen (so zu Recht OLG Hamburg GRUR 1990, 632, 634) [OLG Hamburg 21.09.1989 - 3 U 106/89].

    Hier sind die Werbeanstöße in der Regel am stärksten, weil die Neugier und das Interesse der Verbraucher besonders an einem schnellen Zugriff auf das noch vollständige Warenlager geweckt wird (so zutreffend OLG Hamburg GRUR 1990, 632, 634) [OLG Hamburg 21.09.1989 - 3 U 106/89].

  • OLG Nürnberg, 20.10.1995 - 3 W 2862/95

    Auswirkungen eines Wegfalls einer Rechtsgrundlage für einen Vollstreckungstitel

    Diskutiert wird in diesen Fällen, ob der vorher bestandene Vollstreckungstitel damit nur mit Wirkung für die Zukunft wegfällt und folglich noch Grundlage für die Ahndung der vorher begangenen Zuwiderhandlung bietet oder ob der Gläubiger durch eine entsprechende Antragstellung klarstellen muß, daß sich seine Erledigungserklärung nur auf die Zukunft bezieht (vgl. Münzberg WRP 1990, 426; Ulrich WRP 1992, 150).
  • OLG Naumburg, 13.04.1995 - 2 U 165/94

    Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe - Fortsetzungsverbot - Inhaberwechsel

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 02.07.1999 - 5 W 2664/99

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Verzicht des Gläubigers auf die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 16.11.1990 - 2 U 203/90

    Verbot der Fortsetzung eines Geschäftsbetriebs nach Räumungsverkauf durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht